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Eidgenössische Vorlage vom 25. September 2022

Vorlage 2:

Bundesbeschluss vom 17. Dezember 2021 über die Zusatzfinanzierung der AHV durch eine Erhöhung der Mehrwertsteuer

Abstimmungsfrage
Wollen Sie den Bundesbeschluss vom 17. Dezember 2021 über die Zusatzfinanzierung der AHV durch eine Erhöhung der Mehrwertsteuer annehmen?

Die Parteien und Komitees empfehlen:

 GLP


 SVP


 Grüne


FDP


 Nein-Komitee

Hier könnte die Parole und Empfehlung des Nein-Komitee sein.


 Ja-Komitee

Hier könnte die Parole und Empfehlung des Ja-Komitee sein.


Abstimmungen im Bundeshaus

  • Bundesrat

    Der Bundesrat empfiehlt ein Ja.

  • Ständerat

    43 Nein
    0 Ja
    0 Enthaltungen

  • Nationalrat

    126 Ja
    40 Nein
    27 Enthaltungen

Abstimmungstext

Stabilisierung der AHV (AHV 21) - Kurzfassung

Die finanzielle Stabilität der AHV ist in Gefahr, weil geburtenstarke Jahrgänge das Pensionsalter erreichen und die Lebenserwartung steigt. Die Einnahmen der AHV reichen in wenigen Jahren nicht mehr aus, um alle Renten zu finanzieren.

Die Reform zur Stabilisierung der AHV (AHV 21) soll die Renten der AHV für die nächsten rund zehn Jahre sichern. Sie sieht sowohl Einsparungen als auch Mehreinnahmen vor.

Zwei Vorlagen – eine Reform

Die AHV-Reform besteht aus zwei Vorlagen:

  • die Erhöhung der Einnahmen die Anpassung der Leistungen der AHV
  • Die beiden Vorlagen sind miteinander verknüpft; wenn eine der beiden abgelehnt wird, scheitert die ganze Reform.
Erhöhung der Einnahmen

Zusätzliche Einnahmen bringt die Erhöhung der Mehrwertsteuer zu Gunsten der AHV: Der reduzierte Steuersatz wird von 2,5 auf
2,6 Prozent erhöht, der Normalsatz von 7,7 auf 8,1 Prozent.

Anpassung der Leistungen der AHV

Neu gilt ein einheitliches Rentenalter von 65 Jahren für Frauen und Männer. Das Rentenalter der Frauen wird schrittweise von 64 auf 65 erhöht. Diese Erhöhung wird mit Ausgleichsmassnahmen abgefedert: Tritt die Reform wie geplant im Jahr 2024 in Kraft, werden sich Frauen der Jahrgänge 1961 bis 1969 zu besseren Bedingungen vorzeitig pensionieren lassen können oder einen Zuschlag auf ihren AHV-Renten erhalten, wenn sie bis 65 arbeiten. Die Reform bringt zudem mehr Flexibilität: Es wird möglich sein, den Übergang in den Ruhestand zwischen 63 und 70 frei zu wählen und die Erwerbstätigkeit dank Teilrenten schrittweise zu reduzieren.

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Ihre Partei fehlt?

Sie wollen mit Ihrer Partei oder Ihrem Komitee auch Ihren Standpunkt der Öffentlichkeit präsentieren?