Änderung des Bundesgesetzes über die Verrechnungssteuer - Kurzfassung
Der Bund erhebt auf Einkommen aus Zinsen eine Verrechnungssteuer von 35 Prozent. In der Schweiz wohnende Privatpersonen können diese zurückfordern, wenn sie die Zinsen in der Steuererklärung angeben. Auf Zinsen aus Obligationen fällt die Verrechnungssteuer nur an, wenn die Obligationen in der Schweiz ausgegeben wurden. Dies ist ein Nachteil für die Schweizer Wirtschaft. Um Geld aufzunehmen, geben viele Unternehmen ihre Obligationen deshalb in Ländern aus, in denen keine Verrechnungssteuer erhoben wird.
Schweizer Unternehmen sollen Obligationen vermehrt in der Schweiz ausgeben. Darum werden mit der Vorlage inländische Obligationen von der Verrechnungssteuer befreit. Schweizer Obligationen würden so für Anlegerinnen und Anleger attraktiver.
Weiter fällt mit der Vorlage auch die Umsatzabgabe für inländische Obligationen und weitere Wertpapiere weg. Diese muss heute beim Kauf und Verkauf von Wertpapieren bezahlt werden.
Beide Massnahmen kämen der Schweizer Wirtschaft zugute. Im günstigsten Fall könnte sich die Reform bereits im Jahr des Inkrafttretens selbst finanzieren. Gegen die Reform wurde das Referendum ergriffen. Das Komitee geht davon aus, dass die Vorlage mehr Steuerhinterziehung zur Folge haben wird.